DFB-Sportgericht: FC Schalke 04 muss 1.500 Euro Geldstrafe zahlen
Anhänger hatten im Spiel gegen 1. FC Köln Gegenstände geworfen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger am 1. September 2024 gegen den 1. FC Köln (1:3) mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt. Bis zu…